Allgemeine Mietbedingungen


Allgemeine Mietbedingungen

 

A. Geltungsbereich

 

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für den gesamten Vertrags- und Geschäftsverkehr zwischen DinoMiet Inh.Francis Bregler (nachfolgend Agentur genannt) und ihren Vertragspartnern. Anderslautende AGB der Kunden werden nicht Gegenstand des Vertrages und sind aus-geschlossen, es sei denn die Einbeziehung fremder AGB wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Diese AGB gelten neben den gesondert vereinbarten Nutzungsbedingungen und einzelvertraglichen Vereinbarungen.

 

2. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, aber auch einzelner Vertragspunkte, berühren nicht die Rechtsgültigkeit des Vertrages, sondern zieht eine Ersetzung der Klauseln durch solche nach sich, die nach dem geltenden Recht zulässig und dem wirtschaftlichen Sinne des Vertrages am nächsten sind.

 

B. Vertragsabschluss

 

Ein Vertrag kommt erst nach Unterzeichnung und Rücksendung des freibleibenden Angebotes mit der Zusendung der Auftragsbestätigung durch die Agentur zustande.

 

C. Zahlungsbedingungen, Kaution

 

1. Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen, ist der vereinbarte Preis für die von der Agentur zu erbringende Leistung wie folgt zu zahlen: bei Selbstabholung der Mietsache oder bei Lieferung der Mietsache vor Ort

 

2. Erfolgen die Zahlungen nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt, behält sich die Agentur das Recht vor, wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Vertragspartners vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern. Die Höhe dieses Anspruchs wird im Einzelfall berechnet, beläuft sich aber mindestens auf die Summe des vereinbarten Honorars. Ferner ist der Auftragnehmer im Falle von Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.

 

3. Bei der Abholung/Anlieferung der Mietartikel erhebt die Agentur eine vom Kunden zu hinterlegende Kaution in jeweils angemessener Höhe.

 

4. Die Kaution ist bei mangelfreier und pünktlicher Rückgabe der Mietartikel zurückzuerstatten. Im Falle mangelhafter Rückgabe (z.B. dreckig, nass, defekt, nicht richtig zusammengerollt, verspätete Rückgabe) der Mietartikel behält die Agentur die Kaution in Anrechnung auf dadurch entstehende Ansprüche ganz oder teilweise ein. Eventuelle Schäden und fehlende Endreinigung zzgl. einer Bearbeitungsgebühr, werden vor Rückzahlung von der Kaution abgezogen. Sollte der Wert der genannten Abzüge den Kautionsbetrag übersteigen als die Kautionszahlung, wird der Restbetrag dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Auszahlung der Kaution erfolgt spätestens 2 Wochen nach Rückgabe des Eventmodules, auf Ihr Bankkonto.

 

D. Änderungsvorbehalt

 

Die Agentur ist berechtigt, die vereinbarten Vertragsleistungen in zumutbarer Weise für den Vertragspartner zu ändern (z.B. bei dem Ausfall technischen Anlagen, etc.) soweit dadurch der Wert der Leistungen nicht zum Nachteil des Vertragspartners geändert wird.

 

E. Rücktritt des Auftragnehmers

 

1. Neben dem bereits angeführten Recht auf Rücktritt wegen mangelnder Sicherstellung der Zahlung (C), ist die Agentur in folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt:

 

a. Mangelnde Mitwirkung des Vertragspartners, so dass eine erfolgreiche Umsetzung des Vertrages nicht möglich ist (G).

 

b. Ausfall von Modulen oder Leistungen dritter Seite, ohne dass es in zumutbarer Weise gelingt, adäquaten Ersatz zu schaffen.

 

2. Grundsätzlich hat der Vertragspartner im Falle eines berechtigten Rücktritts der Agentur keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dieser kann bei Fahrlässigkeit oder grobem Verschulden der Agentur verlangt werden und beläuft sich maximal auf die Höhe des vereinbarten Honorars.

 

F. Rücktritt des Auftraggebers

 

1. Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Dies bedarf der Schriftform. In diesem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, Schadenersatz einschließlich des entgangenen Gewinns zu leisten. Die Agentur ist berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung eine pauschalierte Entschädigung zu fordern (Stornokosten). Diese gestaltet sich wie folgt:

 

Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss: 30% des Honorars

 

Bei Rücktritt ab 14 Tage vor Auftragsbeginn: 50% des Honorars

 

Bei Rücktritt ab 7 Tage vor Auftragsbeginn: 80% des Honorars

 

Bei Rücktritt < 24 Stunden vor Auftragsbeginn: 100% des Honorars

 

2. Entstandene Fremdkosten für bereits erbrachte Leistungen oder fremde Stornokosten sind zusätzlich zu erstatten.

 

3. Dem Vertragspartner bleibt das Recht vorbehalten, eine Minderung des Schadenersatzes zu verlangen, soweit er den Nachweis führt, dass kein oder nur geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist.

 

G. Erfüllungsvoraussetzungen

 

Tritt keine anders lautende Bestimmung in Kraft, ist der Vertragspartner verpflichtet, die notwendige Voraussetzung zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere:

 

Genehmigungs- und Anmeldeverfahren sowie Gebühren (z.B. DSR, GEMA oder Ordnungsamt)

 

Auflagenerfüllung (z.B. Sanitätsdienst), infrastrukturelle Gegebenheiten wie Strom- und Wasseranschlüsse, ausreichende Größe des Erfüllungsortes sowie ungehinderter Zugang zu diesem Ort.

 

Sicherheit der ausführenden Personen und angemessene Verpflegung.

 

Sicherheit des zur Ausführung notwendigen Equipments (z.B. gegen Diebstahl oder Vandalismus)

 

Bei Nicht- oder unvollständiger Erfüllung dieser Pflichten behält sich die Agentur das Recht auf Vertragsrücktritt, Berechnung von Zusatzleistungen und Schadenersatzforderungen vor.

 

H. Foto- und Filmaufnahmen

 

Zu Werbezwecken werden bei unseren Veranstaltungen Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit Vertragsabschluss gibt der Vertragspartner seine Einwilligung zur Veröffentlichung der Aufnahmen.

 

I. Sicherheitsbestimmungen

 

Die Agentur ist jederzeit berechtigt und verpflichtet, die Erfüllung des Vertrages zu unterbrechen, sobald sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine Gefährdung in jeglicher Form für die Beteiligten oder Dritte entstehen könnte.

 

J. Haftung und Gewährleistung

 

1. Die Agentur verpflichtet sich zu einer pünktlichen und reibungslosen Vertragserfüllung, so die notwendigen Voraussetzungen vom Vertragspartner geschaffen wurden (G).

 

2. Die Agentur haftet innerhalb des gesetzlichen Rahmens, weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

 

3. Die Agentur hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die ggf. Schäden aus Veranstaltungen übernimmt. Haftungsansprüche – auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – sind jedoch ausgeschlossen, solange nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.

 

4. Der Vertragspartner ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten, bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

 

5. Der Wiederbeschaffungswert setzt sich zusammen aus den Wieder-beschaffungskosten zzgl. des Wiederbeschaffungsaufwands (z.B. Personalkosten, Fahrtkosten, Inventarisierungskosten).

 

6. Wird die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, werden Minderungs- oder Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

 

7. Dem Vertragspartner bleibt das Recht auf Nachbesserung, die er während der Veranstaltung unter genauer Nennung der Mängel bei der Agentur anzeigen muss. Für die Abhilfe steht der Agentur eine angemessene Zeit zur Verfügung. Unterlässt der Vertragspartner diese Rüge schuldhaft, sind spätere Ersatzansprüche ausgeschlossen.

 

8. Der Vertragspartner hat Mängel gegenüber der Agentur unverzüglich telefonisch unter 03437-9827929 vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, so dass ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden kann. Wird ein Mangel/Defekt erst bei der Rückgabe der Geräte gemeldet, kann dieser nicht akzeptiert werden.

 

9. Erbringt die Agentur die Leistung verspätet oder gar nicht aus Gründen, die in ihrer Sphäre liegen, kann der Vertragspartner vom Vertrag kostenfrei zurücktreten und nur bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit Schadenersatz verlangen – so keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.

 

10. Die Benutzung der von der Agentur gestellten Geräte geschieht auf eigene Gefahr.

 

K. Betriebsvoraussetzungen

 

1. Aus Sicherheitsgründen ist bei widrigen Witterungsverhältnissen der Betrieb unverzüglich einzustellen, die Geräte sind zu sichern bzw. abzubauen.

 

2. Bei Einsatz von Mietartikeln die mit Strom versorgt werden, wird je ein Stromanschluss (230V/16A) direkt am Aufbauplatz der Mietartikel benötigt.

 

3. Die Verbrauchskosten trägt der Kunde.

 

4. Es wird eine ebene, saubere Fläche benötigt, z.B. Gras oder Teer. Kein Schotter, roter Sand, Kies oder Tartan.

 

5. Eine Verankerung mit Erdnägeln kann bei Bedarf erforderlich sein.

 

6. Der Betrieb der Eventmodule ist, sofern nicht explizit anders beschrieben, im Außenbereich nur auf einem trockenen, ebenerdigen Untergrund und bei trockener Witterung möglich. Die Agentur behält sich vor, den Betrieb der Eventmodule bei Sturm, Regen, Schnee o.ä. zu unterbrechen bzw. zu beenden. Weiterhin bleiben alle Anspreche der Agentur an den Vertragspartner bestehen.

 

7. Es wird empfohlen, ein Regelschild zur Benutzung von Hüpfburgen und Luftkissen neben ihrem Leihgerät aufzustellen.

 

L. Selbstabholung und -betrieb

 

1. Die Abholung und Rückbringung aller gemieteten Artikel erfolgt durch den Vertragspartner in einem leeren, sauberen und trockenen Transporter oder Anhänger. Eine Auflistung der mitgegebenen Einzelteile und die vereinbarte Rückgabezeit werden auf dem Lieferschein festgehalten.

 

2. Die geliehenen Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Die Gebrauchs- und Sicherheitsanleitungen zum Auf- und Abbau sowie zum Einsatz der Mietgeräte, welche der Kunde bei Abholung erhält, sind anerkannt und im Betrieb unbedingt zu beachten. Die Geräte dürfen nur durch verantwortungsbewusstes, nüchternes Aufsichtspersonal betrieben werden.

 

3. Die Mietartikel sind zum schriftlich festgehaltenen Zeitpunkt und im gleichen Zustand zurückzubringen, wie bei der Abholung enthalten (vollständig, sauber, trocken, ordentlich zusammengerollt).

 

4. Die Weitervermietung an Selbstbetreiber ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet.

 

5. Da unser Lager nicht durchgehend besetzt ist, gelten für die Abholung bzw. Rückgabe der Mietgegenstände durch den Vertragspartner zwingend die schriftlich vereinbarten Abhol- und Rückgabezeiten. Vom Vertragspartner zu verantwortende Wartezeiten der Agenturmitarbeiter werden in Rechnung gestellt.

 

M. Lieferservice mit Selbstauf- und abbau

 

1. Der Vertragspartner oder ein autorisierter Vertreter hat bei der An- und Rücklieferung der Mietartikel durch die Agentur anwesend zu sein.

 

2. Um eine ordnungsgemäße Übergabe zu gewährleisten, sind Hilfskräfte für das Be- und Entladen zur Verfügung zu stellen. (Sollte keine Hilfe möglich sein, buchen Sie bitte frühzeitig gegen Aufpreis eine zweite Person von der Agentur)

 

3. Aus logistischen Gründen können die Zeiten der An- und Rücklieferung in einem Zeitfenster vor und nach dem vereinbarten Veranstaltungszeiten/-tagen liegen.

 

4. Nach vorheriger Einweisung geschieht der Auf- und Abbau in Eigenregie durch den Vertragspartner.

 

5. Die geliehenen Geräte sind sorgfältig zu behandeln. Die Gebrauchs- und Sicherheitsanleitungen zum Auf- und Abbau sowie zum Einsatz der Mietgeräte, welche der Vertragspartner bei Anlieferung erhält, sind anerkannt und im Betrieb unbedingt zu beachten. Die Geräte dürfen nur durch verantwortungsbewusstes, nüchternes Aufsichtspersonal betrieben werden.

 

6. Die Mietartikel sind zum schriftlich festgehaltenen Zeitpunkt in gleichem Zustand wie bei der Anlieferung (vollständig, sauber, trocken, ordentlich zusammengerollt) abhol- und aufladebereit sein. Eine problemlose Zufahrt muss gewährleistet sein. Vom Vertragspartner zu verantwortende Zeitverzögerungen werden in Rechnung gestellt.

 

N. Unterscheidung Partyzelte und Festzelte

 

1. Unsere Partyzelte bestehen aus verzinkten bzw. pulverbeschichteten Stahlrohren sowie Stahlrohrverbindern und PVC Planen (umgangssprachlich LKW planen).

 

2. Unsere Partyzelte lassen sich auch kundenseitig auf- und abbauen.

 

3. Festzelte weisen eine höhere Stabilität auf als Partyzelte.

 

4. Partyzelte sind nicht sturm- und winterfest, so dass bei Wetterumschwüngen, Windböen, starkem Regen oder anderer Witterungseinflüsse eine Nutzung bzw. Weiternutzung ggf. ausgeschlossen ist. Auf Wetteränderungen ist umgehend angemessen (bis hin zum sofortigen Abbau des Partyzeltes) zu reagieren.

 

5. Sollte nicht durchgehend ein Mitarbeiter der Agentur vor Ort sein, obliegt diese Entscheidung sowie Umsetzung dem Mieter.

 

6. Für Schäden die durch Missachtung der o.g. Punkte entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang.

 

O. Eigenwerbung

 

Der Vertragspartner gestattet die Verteilung von Werbemitteln, die Aufstellung/Aufhängung von Werbeschildern und -bannern.

 

P. Schriftformklausel

 

Mündliche Nebenabreden zu den Verträgen bestehen grundsätzlich nicht. Änderungen oder Zusätze bedürfen der Schriftform.

 

Q. Schlussbestimmungen

 

1. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrag ist der Geschäftssitz der Agentur.

 

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Agentur.

 

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für Veranstaltungen oder Vermietungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird einvernehmlich durch eine andere Klausel ersetzt, die wirtschaftlich in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

 

 

 

DinoMiet Inh.Francis Bregler

 

Grimma 01.03.2017